Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allegro. Kultur. Reisen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allegro. Kultur. Reisen
 
1. Abschluss des Reisevertrages

Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der bekannten Reisebeschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung  durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Er versichert, auch für die weiteren Teilnehmer aufgrund seiner Bevollmächtigung die Allgemeinen  Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Allegro Kulturreisen, im Folgenden Allegro Kulturreisen genannt, zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss muss Allegro Kuturreisen dem Kunden eine Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der  Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Allegro Dresden vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber Allegro Kulturreisen die Annahme mitteilt.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des  Sicherungsscheins, § 651k III BGB, gefordert werden. Nach Abschluss des Reisevertrages und Übergabe des Sicherungsscheins werden Zahlungen vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Von dieser Regelung abweichende Vereinbarungen im Reisevertrag sind möglich und genießen Vorrang. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungs-scheins besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € nicht übersteigt. Die genannten Zahlungs-bedingungen gelten lediglich gegenüber Reisenden i. S. d. §§ 651 a ff. BGB. Bei Vermittlung von Leistungen gegenüber anderen Kunden als Reisenden i. S. d. §§ 651 a ff. BGB gelten die in den jeweiligen Vertragsunterlagen vereinbarten  Zahlungs-bedingungen.

3. Leistungen

Die vom Veranstalter Allegro Kulturreisen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung maßgeblichen Reisebeschreibung und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungs-bestätigung. Dabei haben die Bedingungen in der Auftrags-bestätigung und Individual-vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.

4. Leistungs- und Preisänderung

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise-vertrages, die nach Vertrags-abschluss notwendig werden und die von Allegro Kulturreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit es sich um unerhebliche Änderungen einer nicht wesentlichen Leistung handelt, die den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Vor Antritt der Reise ist Allegro Kulturreisen verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Allegro Kulturreisen behält sich vor, die aus-geschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, welche nach dem Vertragsschluss erfolgt sind, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Allegro Kulturreisen den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor dem Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Im Fall der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Allegro Kulturreisen den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als
5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Allegro Kulturreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Allegro Kulturreisen über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen. Bei einer verspäteten Geltendmachung ist Allegro Kulturreisen berechtigt, dem Kunden statt Erstattung des Reisepreises eine gleichwertige Reise anzubieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Allegro Kulturreisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Allegro Kulturreisen eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Allegro Kulturreisen setzt eine pauschalisierte Entschädigung wie folgt fest: ab verbindlicher Buchung:  25% des Gesamtpreises ab 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn:  50% des Gesamtpreises ab 14 bis 2 Tage vor Reisebeginn:  80% des Gesamtpreises ab 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtanreise: 100% des Gesamtpreises. Ein davon abweichender Nachweis durch den Kunden und Allegro Kulturreisen ist zulässig. Abweichend davon gelten die in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote angegebenen Zahlungs- und Stornierungs-bedingungen. Bei Reisen, die den Erwerb von Karten wie z. B. für die Semperoper oder die Sächsische  Dampfschiffahrt, das Historische Grüne Gewölbe, beinhalten, wird dem Kunden der Preis für die bereits erworbenen Karten in Rechnung gestellt, da die Rücknahme seitens dieser Leistungspartner nicht gewährleistet ist. Ein Rücktritt vom Kauf dieser Karten ist ausgeschlossen. Allegro Kulturreisen bemüht sich in diesem Fall um einen Weiterverkauf der Karten. Bei Erfolg wird der tatsächlich erzielte Erlös von dem Kartenpreis in Abzug gebracht. Bis zum Reisebeginn  kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Allegro Kulturreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reise-erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als  Gesamt-schuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Nimmt der Kunde Leistungen nicht oder teilweise nicht in Anspruch, bemüht sich Allegro Kulturreisen beim jeweiligen Leistungsträger um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese  Verpflichtung entfällt, wenn es sich lediglich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn der Erstattung gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Rücktritt und Kündigung durch Allegro Kulturreisen

Die Kündigung des Reisevertrages durch Allegro Kulturreisen vor Beginn der Reise oder nach Beginn der Reise ohne Einhaltung einer Frist ist möglich: - wenn der Kunde den Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat, und eine vom Veranstalter dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist, - wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter oder einen diesen vertretenden Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei einer Kündigung aus den genannten Gründen behält Allegro Kulturreisen den Anspruch auf den Reisepreis; Der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile werden angerechnet, die Allegro Kulturreisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
erlangt, einschließlich der ihr vom Leistungsträger gutgebrachten Beträge. Insoweit obliegt dem Kunden die Beweislast. Der Rücktritt vom Reisevertrag durch Allegro Kulturreisen bis vier Wochen vor Reiseantritt ist möglich: bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, so in der  Reisebeschreibung für die entsprechende Reise ausgewiesen. In jedem Fall ist Allegro Kulturreisen verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise davon in Kenntnis zu setzen und ihm die  Rücktritts-erklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter den Kunden davon zu unterrichten.

7. Aufhebung des Vertrages  wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Allegro Kulturreisen als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Allegro Kulturreisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Allegro Dresden verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung des Kunden vorsieht. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Gewährleistungen

Abhilfe: Allegro Kulturreisen ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Allegro Kulturreisen kann die Abhilfe verweigern,  wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Allegro Kulturreisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Anwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt,  den Mangel anzuzeigen. Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Allegro Kulturreisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen  -zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Allegro Kulturreisen kann für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrages für den Reisenden kein Interesse haben.

9. Beschränkung der Haftung

Schadensersatzansprüche des Reisenden gegenüber Allegro Kulturreisen aus dem Reisevertrag, welche nicht Körperschäden betreffen, sind auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Allegro Kulturreisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für sonstige Schadensersatzansprüche,  insbesondere solche aus Delikt, haftet Allegro Kulturreisen dem Reisenden nur, wenn die Schädigung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Allegro Kulturreisen oder ihrer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Reisenden bleibt hiervon unberührt.

10. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden und gering zu halten und dem Schadenseintritt entgegenzuwirken. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder Allegro Kulturreisen direkt zur Kenntnis zu geben.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Allegro Kulturreisen die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Ausschluss- und die Verjährungsfristen gelten für Ansprüche jeglicher Art auch aus unerlaubter Handlung. Nach Ablauf der einmonatigen Ausschlussfrist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. In diesem Fall verjähren die Ansprüche des Reisenden in einem Jahr, beginnend ab dem in Satz 3 genannten Zeitpunkt.

12. Reiserücktrittskostenversicherung

Allegro Kulturreisen empfiehlt dem Kunden, bei der Buchung der Reise den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung im Rahmen der  dafür geltenden Versicherungsbedingungen vorzunehmen.

13. Pass-, Visa- und Zollbestimmungen

Der Reisende ist für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise erforderlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, welche dem Reisenden durch vorsätzliche, fahrlässige oder zufällige Verstöße gegen diese Bestimmungen erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, dass sie durch falsche oder fehlerhafte Informationen von Allegro Kulturreisen hervorgerufen werden. Bei grenzüberschreitenden Reisen ist der Reisende verpflichtet eine von der deutschen Staatsangehörigkeit abweichende bekannt zu geben.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner  Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Änderungen von Angaben in eigenen Reiseprospekten bleiben Allegro Kulturreisen ausdrücklich vorbehalten.

15. Gerichtsstand

Der Reisende kann Allegro Kulturreisen nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Allegro Kulturreisen gegen die Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.  In diesen Fällen ist der Sitz von Allegro Kulturreisen maßgebend.
 
Dresden, 01. Januar 2019